Recht haben und bekommen.

Neben der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung vertreten wir Sie auch vor Gerichten; vor allem in zivielrechtlichen Angelegenheiten.

I. Instanz

Erste Instanz im Zivilrecht ist in der Regel bis zu einem Streitwert von 5000,00 EUR das Amtsgericht und ab 5001,00 EUR das Landgericht. In familiengerichtlichen Verfahren ist immer das Amtsgericht die erste Instanz, unabhägig vom Streitwert. 

II. Instanz

War die erste Instanz das Amtsgericht, dann ist Berufungs- und damit II. Instanz das Landgericht. Wenn dagegen das Landgericht bereits erste Instanz war, dann ist das Oberlandesgericht für die Berufung zuständig. In familiengerichtlichen Verfarhren ist immer das Oberlandesgericht II. Instanz. 

III. Instanz

Die letzte Instanz, das ist der Bundesgerichtshof im Zivil- und Strafrecht, im Arbeitsrecht das Bundesarbeitsgericht, ist das Revisionsgericht. Hier werden Urteile der Oberlandesgerichte und  Landesarbeitsgerichte auschließlich auf Rechtsfehler geprüft. Der Zugang zur Revison ist nicht bei jedem Urteil möglich, es bedarf der Zulassung durch das Gericht der II. Instanz oder einer erfolgreichen Beschwerde wenn dies nicht geschehen ist. Vor dem Bundesgerichtshof ist eine Vertretung nur durch speziell zugelassene Anwälte möglich.

Schiedsgerichtsverfahren

In Schiedsgerichtsverfahren entscheidet kein Gericht im herkömmlichen Sinn. Vielmehr bestimmen die Parteien das Gericht selbst indem der Anspruchsteller (sonst der Kläger) und der Gegner jeweils einen Schiedsrichter vorschlagen. Bestehen keine Einwände, dann bestimmen die gewählten Schiedsrichter einen dritten Richter selbst. Die Richter können Juristen sein. Dies ist aber nicht zwingende Voraussetzung.
Um ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen zu können bedarf es zunächst einer Vereinbarung zwischen den Parteien, dass Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht auszutragen sind. Dies bedeudet dann zugleich den Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte.
Vorteil einer Schiedsgerichtsvereinbarung kann eine kürzere Verfahrensdauer sein und die Möglichkeit auf die Besetzung des Gerichts Einfluss nehmen zu können. Nachteile ergeben sich  im Moment noch daraus, dass das Schiedsgerichtsverfahren noch sehr jung ist und wenig Erfahrung herrscht. Die Kosten für das Gericht können höher sein als bei staatlichen Gerichten.

Diese Darstellung ist nur eine grobe Übersicht über die Zuständigkeiten der Gerichte. Details erfahren sie natürlich bei der Beratung zu Ihren Angelegenheiten im Rahmen der anwaltlichen Beratung.