Wir befassen uns fast ausnahmslos mit Zivielrecht. Es gibt jedoch Beziehungen zwischen den Rechtsgebieten, die es erfordern, auch im Strafrecht und Verwaltungsrecht Beratung und Vertretung anzubieten.
Im Bereich des Strafrechts vertreten wir Sie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Dabei handelt es sich in der Regel um Betrug oder Unterschlagung. Der zivilrechtliche Bezug besteht hier vor allem zur Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzforderungen. Im Verkehrsrecht hängt die Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen oft mit Ordnungswidrigsverfahren, also Geldbußen, Fahrverbote etc. zusammen.
Im öffentlichen Recht -Verwaltungsrecht- gibt es zum Beispiel im Baurecht enge Verknüpfungen mit dem Zivilrecht. Gebaut werden kann nur, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde oder Fördermittel zugesagt sind und so weiter. Das zivile Baurecht -Werkvertragsrecht- kommt erst zum tragen, wenn die öffentlich-rechtliche Seite geklärt ist.